Erdaushub | |
|
Anlieferungsbedingungen: 'Richtlinien zur Annahmen von Aushub' Der Steinbruch darf nur mit reinem, unbelastetem und ortsüblichem Boden- und Gesteinsmaterial rekultiviert bzw. verfüllt werden. Das Material muß die Anforderungen der LAGA Z 0 für Boden unterschreiten und darf keine auslaugbaren Stoffe (z.B. gips- und salzhaltige Materialien, Betonbrocken) enthalten. Die Herkunft des Aushubes und dessen Unbedenklichkeit muß nachgewiesen werden. Dazu benötigen wir konkrete Angaben gemäß unserem Anlieferungsschein für Aushubmaterial und zusätzlich ein Prüfzeugnis eines unabhängigen, vereidigten Sachverständigen über die Unbedenklichkeit des Materials. Bei einem Grundstück, das unbebaut und neu zu erschließen ist, genügt eine Bescheinigung der Stadt oder Gemeinde, die uns dies bestätigt. Die geforderten Unterlagen müssen spätestens mit dem ersten anliefernden Fahrzeug im Werk Mönsheim vorliegen. Zusätzlich erfolgt bei Anlieferung eine Sichtkontrolle. Werden dabei Fremdstoffe im Material festgestellt, wird das Fahrzeug zurückgewiesen. | |
| Herkunftsnachweis: | |
| Herkunft des Materials: | PLZ und Ort Straße/Hausnr. Flurstück Nr. derzeitige Nutzung Art der Baumaßnahme Bauherr (Name u. Anschrift) |
| Angaben zum Material: | Bodenart ca. Menge |
| Angaben über durchgeführte Untersuchungen und dazugehörige Unbedenklichkeitsbescheinigungen: | (Die Analyseergebnisse/ Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind beigefügt bzw. liegen der Annahmestelle vor) |
| Transportunternehmen: | |
| Erklärung: |
Der Anliefernde versichert, daß er nur reines, unbelastetes und ortsübliches (d.h. regional
vorkommendes natürliches) Boden- und Gesteinsmaterial anliefert, welches die Zuordnungwerte
Z0 der LAGA unterschreitet und keine auslaugbaren Stoffe (z.B. auch keine gips- und salzhaltigen
Materialien) mehr enthält. Der Anlieferer erkennt an, daß er für den Fall, daß sich diese Versicherung als unzutreffend erweisen sollte, alle Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit der notwendigen Entsorgung anfallen. Er erklärt ferner, daß ihm die Nutzungsbedingungen der Deponie bekannt sind und diese von ihm anerkannt werden. |
| Ort, Datum | |